Rechtsprechung
OLG München, 28.06.2023 - 12 UF 261/23 e |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BGB § 1684; FamFG § 21
Kein Recht der Kindesmutter auf unbegleiteten Umgang wegen befürchteter Kindeswohlgefährdung
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Recht der Kindesmutter auf unbegleiteten Umgang wegen befürchteter Kindeswohlgefährdung ...
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt, 09.03.2023 - 6 F 327/22
- OLG München, 28.06.2023 - 12 UF 261/23
- VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 28-VI-23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 131
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 28.06.2023 - 12 UF 433/23
Doppelte Kindeswohlprüfung vor Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf …
Auszug aus OLG München, 28.06.2023 - 12 UF 261/23
Seit 19.03.2021 hat K. seinen gewöhnlichen Aufenthalt beim Antragsgegner in M. Das Verfahren zur Klärung der elterlichen Sorge für K. ist ebenfalls in der Beschwerdeinstanz unter Az.: 12 UF 433/23 anhängig.In seiner vorläufigen gutachterlichen Einschätzung vom 18.11.2022 (s.Verfahren OLG 12 UF 433/23 bzw. 006 F 1266/21 AG Ingolstadt) führte der Sachverständige aus, dass aus familienpsychologischer Perspektive vor dem Hintergrund der inzwischen erheblichen Zeit der Trennung von Mutter und Sohn, dem damit verbundenen Verlust an Vertrautheit und Bindung sowie des fortbestehenden Elternkonflikts ein Umgang K. mit seiner Mutter zunächst einer fachlich begleiteten, getrennten Vorbereitung von Mutter und Sohn bedürfe, um nach der langen Zeit des ausbleibenden Kontakts insbesondere eine absehbare erhebliche Irritation des Kindes durch eine erste Begegnung und sodann wiederholte Umgänge zu vermeiden.
- BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 1635/07
Auszug aus OLG München, 28.06.2023 - 12 UF 261/23
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 29.11.2007, Az.: 1 BvR 1635/07) ist eine Einschränkung des Umgangsrechts nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren.
- VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 33-VI-23
Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Insoweit wird unter dem Aktenzeichen Vf. 28-VI-23 eine weiteres Verfassungsbeschwerdeverfahren der Beschwerdeführerin geführt, in dem sie sich u. a. gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 28. Juni 2023 Az. 12 UF 261/23 e zum Umgang wendet. - VerfGH Bayern, 15.11.2023 - 28-VI-23
Mangels substanziierter Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer …
Die mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin richtet sich gegen den Endbeschluss des Amtsgerichts I.vom 9. März 2023 Az. 006 F 327/22, mit dem ihr Umgang mit ihrem Sohn K. bis zum 8. März 2024 ausgesetzt wurde, und den auf ihre Beschwerde hin ergangenen Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 28. Juni 2023 Az. 12 UF 261/23 e, mit dem der erstinstanzliche Beschluss dahin abgeändert wurde, dass der "Umgang [...] derzeit abzuweisen" ist. - OLG München, 28.06.2023 - 12 UF 433/23
Doppelte Kindeswohlprüfung vor Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf …
Hinsichtlich des Umgangsverfahrens ist ein weiteres Beschwerdeverfahren unter Az. 12 UF 261/23 vor dem OLG München anhängig.Sie ist zu einem Umgang nur unter ihren Bedingungen bereit, so dass derzeit letztlich ein Umgang nicht geregelt werden kann (s. hierzu das Umgangsverfahren 12 UF 261/23).